Sie haben Post von uns?
Hier steht, was Sie jetzt tun können. Und wie Sie uns direkt erreichen.
So gehen Sie vor.
- Schreiben prüfen
Unser Schreiben nennt Ihren Gläubiger, den Grund der Forderung und jeden Kostenposten. Passt etwas nicht, sagen Sie es uns.
- Zahlen
Überweisen Sie auf das Konto aus unserem Schreiben. Geben Sie immer Ihr Aktenzeichen an.
- Mit uns sprechen
Sie können nicht alles auf einmal zahlen? Melden Sie sich, bevor die Frist abläuft. Sagen Sie uns, wann und wie viel Sie zahlen können.
Solange Menschen miteinander sprechen, gibt es immer eine Lösung.
Ist das Schreiben wirklich von uns?
Das können Sie selbst prüfen.
- Wir sind registriert. First-Inkasso steht im Rechtsdienstleistungsregister, Registernummer 371E-M1414. Die Aufsicht führt das Bundesamt für Justiz. Im Register nachsehen
- Wir sind Mitglied im BDIU. Das ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Zur Mitgliederliste
- Unser Schreiben ist vollständig. Es nennt Ihren Gläubiger, den Grund der Forderung, alle Kosten nach Art und Höhe und unsere Aufsichtsbehörde. So verlangt es § 13a RDG.
- Im Zweifel anrufen. Nehmen Sie dafür die Nummer von dieser Seite. Nie eine Nummer aus einer E-Mail.
Warnhinweis
Vorsicht vor gefälschten E-Mails.
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von uns zu kommen, und dazu auffordern, einen Link anzuklicken, der ebenfalls mit unserer Domain beginnt. Diese E-Mails sind Fake. Sie werden weder von uns versandt, noch führt der Link zu einer unserer Webseiten.
Unsere Empfehlung: Ignorieren und löschen.
Häufige Fragen.
Was muss ich bei der Zahlung beachten?
Geben Sie immer Ihr Aktenzeichen an. Es steht in unserem Schreiben.
Schreiben Sie keine Nachrichten in den Verwendungszweck. Schicken Sie uns Mitteilungen lieber per E-Mail oder Brief.
Wohin überweise ich das Geld?
Auf das Konto, das in unserem Schreiben steht. Im Zweifel rufen Sie uns vorher an.
Ich kann die Frist nicht einhalten. Was nun?
Melden Sie sich so früh wie möglich. Per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief.
Sagen Sie uns, wann und wie viel Sie zahlen können. Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, schlagen Sie uns vor, wie Sie den Rest begleichen möchten.
Muss ich auch die Inkassokosten zahlen?
Ja, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind. Dann müssen Sie die Kosten ersetzen, die dadurch entstehen (§§ 280, 286 BGB).
Wie sich die Gebühren berechnen, zeigt unsere Seite Inkasso-Gebühren.
Kann ich direkt an meinen Gläubiger zahlen?
Bitte zahlen Sie an uns. Wir sind mit dem Einzug beauftragt.
Zahlungen direkt an Ihren Gläubiger kreuzen sich leicht mit unseren Schreiben. Kosten, die schon entstanden sind, bleiben außerdem offen.
Ich halte die Forderung für falsch.
Schreiben Sie uns, warum. Nennen Sie Ihr Aktenzeichen und schicken Sie Belege mit, zum Beispiel eine Zahlungsbestätigung.
Wir klären Ihren Einwand mit unserem Auftraggeber.
Meine Anschrift oder mein Name hat sich geändert.
Teilen Sie uns das bitte sofort mit, per E-Mail, Fax oder Brief.
Kommt unsere Post zurück, müssen wir Ihre Anschrift ermitteln. Die Kosten dafür gehen zu Ihren Lasten. Eine kurze Nachricht ist der günstigste Weg.
Was darf gepfändet werden?
Ein Teil Ihres Einkommens ist geschützt. Ab 01.07.2026 bleiben für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar. Auf dem P-Konto sind es 1.590 €.
Alle Beträge stehen in unserer Pfändungstabelle.
Woher haben Sie meine Daten?
In der Regel von unserem Auftraggeber, also Ihrem Gläubiger.
Was wir mit Ihren Daten tun und welche Rechte Sie haben, steht in unseren Informationen nach Art. 14 DS-GVO.
So erreichen Sie uns.
Bitte nennen Sie immer Ihr Aktenzeichen.
First-Inkasso Claudius Wölcken
Spixstraße 57–59
81539 München
