Gespür, Geschick und abgestufter Druck

Inkasso-Unternehmen betreiben die Einziehung fremder beziehungsweise abgetretener Forderungen und tragen so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.

Das Tages­geschäft der Inkasso-Unternehmen

Bundesweit üben zahlreiche Unternehmen ihre rechtsstaatlich fundierte Tätigkeit im Rahmen kaufmännisch geführter Gewerbebetriebe aus.

Die gelegentlich mit – auch öffentlich geäußerten – Vorurteilen kämpfenden Inkasso-Unternehmen grenzen sich gegen betriebseigene Mahnabteilungen und gegen Rechtsanwälte ab. Sie müssen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein und unterliegen der Aufsicht des Bundesamts für Justiz.

Das Tagesgeschäft der Inkasso-Unternehmen besteht aus der Ermittlung von Daten über den Schuldner und dem einfühlsam-energischen Einsatz von Mahnsprachen durch Schreiben, Telefonate und persönliche Besuche. Dies trifft gleichfalls auf die Regelung von Teilzahlungen sowie gegebenenfalls die Verwertung von Sicherheiten zu.

Registrierung

Wer sich als Inkassodienstleister registrieren lassen will, muss persönlich geeignet und zuverlässig sein. Dazu gehören geordnete Vermögensverhältnisse und keine einschlägigen Verurteilungen.

Außerdem verlangt das Gesetz besondere Sachkunde, vor allem im Bürgerlichen Recht, im Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht, im Zivilprozessrecht einschließlich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie im Kostenrecht. Dazu kommt eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € je Versicherungsfall (§§ 11, 12 RDG).

Folgende Aufgaben sind für Inkasso-Unternehmen typisch:

  1. Vorgerichtliche Einziehung kaufmännisch angemahnter, vom Schuldner unbestrittener (d.h. „notleidender“) Forderungen.

  2. Zustellung von Forderungen an Rechtsanwälte zur Durchführung von Gerichtsverfahren für die Titulierung als Voraussetzung für spätere Beitreibungsmaßnahmen.

  3. Nachgerichtliche Beitreibung titulierter Forderungen einschließlich der Durchführung von Zwangsvollstreckungen mit Gerichtsvollziehern sowie der Abgabe von Forderungen an Rechtsanwälte zur Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungen als Voraussetzung weiterer Beitreibungsmaßnahmen.

  4. Forderungsüberwachungen von zeitweilig uneinbringlichen Forderungen zwecks neuer Beitreibungsmaßnahmen.

Inkasso-Unternehmen betreiben die Realisierung einer Forderung unter kaufmännischen Gesichtspunkten. Demgegenüber sind Rechtsanwälte, mit denen eng kooperiert wird, in der Forderungseinziehung gerichtlich tätig, insbesondere in Fällen einer streitigen Durchsetzung von Forderungen.

Signalwirkung auf den Schuldner

Inkasso-Unternehmen versuchen stets, die gesetzlich geregelte Zwangsvollstreckung und die mit ihr verbundenen Kosten möglichst zu vermeiden bzw. nur gezielt im Einzelfall einzusetzen. Gleichwohl bedeutet dem Schuldner schon die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens, dass der Gläubiger es mit der Verfolgung seiner Forderungen ernst meint und die Bezahlung konsequent und langfristig einfordern wird.

Kurzum: Die Arbeit von Inkasso-Unternehmen setzt sich zusammen aus Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören:

Die Gestaltung der Mahnansprache richtet sich nach dem Sachstand der Forderung (notleidend, tituliert, erfolglos vollstreckt oder als zunächst aussichtslos archiviert) und nach der Schuldnerstruktur.

  • Schriftliche Zahlungsaufforderungen
  • Telefonate mit dem Schuldner
  • Besuche beim Schuldner
  • Abschluss von Abzahlungsvergleichen
  • Beauftragung von Gerichtsvollziehern
  • Bonitätsprüfungen
  • Verwertung von Sicherheiten wie Forderungsabtretungen
  • Klärung von Schuldnereinwendungen, die nach Auftragserteilung eingehen
  • Ermittlungen (insbesondere von Adressen der Schuldner und deren Zahlungsunfähigkeit)
  • Vermittlung von und Kooperation mit Rechtsanwälten zur Durchführung gerichtlicher Maßnahmen

Effektiver Einsatz und Gestaltung dieser Maßnahmen sowie ihre Abfolge ergeben sich aus dem Know-how des Inkasso-Unternehmens. Nach den Erfahrungen ist davon auszugehen, dass bei den allerwenigsten Schuldnern Zahlungsunwilligkeit, vielmehr eher eine beengte finanzielle Situation vorliegt. Daher gilt es vor allem, Kontakt herzustellen und den Schuldnern von der Notwendigkeit der Bezahlung der Forderungen, eventuell in Teilbeträgen zu überzeugen.

Übergeben Sie uns Ihre Fälle. Den Rest machen wir.

Erstgespräch in 15 Minuten. Testen kostet nichts.

Fälle übergeben 089 / 8 29 29 39 – 01

Fälle übergeben

Digital in fünf Minuten, per Portal oder E-Mail.

Wir übernehmen

Schreiben, Anrufe und Ratenpläne aus einer Hand.

Geld kommt zurück

Jeden Fall live im Kundenportal verfolgen.

Fälle übergeben