Bundesweit üben zahlreiche Unternehmen ihre rechtsstaatlich fundierte Tätigkeit im Rahmen kaufmännisch geführter Gewerbebetriebe aus.
Die gelegentlich mit – auch öffentlich geäußerten – Vorurteilen kämpfenden Inkasso-Unternehmen grenzen sich gegen betriebseigene Mahnabteilungen und gegen Rechtsanwälte ab. Sie müssen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein und unterliegen der Aufsicht des Bundesamts für Justiz.
Das Tagesgeschäft der Inkasso-Unternehmen besteht aus der Ermittlung von Daten über den Schuldner und dem einfühlsam-energischen Einsatz von Mahnsprachen durch Schreiben, Telefonate und persönliche Besuche. Dies trifft gleichfalls auf die Regelung von Teilzahlungen sowie gegebenenfalls die Verwertung von Sicherheiten zu.
