Schuldner (FAQ)

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Was ist bei der Zahlung zu beachten?

Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen (ein Buchstabe, gefolgt von 5 Zahlen) an; Zahlungshinweise bitte NICHT im Verwendungszweck angeben, sondern immer als Brief an uns!

Was muss ich tun, wenn ich die gesetzte Frist nicht einhalten kann?

Teilen Sie uns schnellstmöglich mit (per Telefon, eMail, Fax oder Brief), wann Sie wie viel zahlen können und wenn es sich nicht um die gesamte Forderung handelt, wie Sie sich die Bezahlung der Restschulden vorstellen.

Bin ich verpflichtet, die volle Summe - einschließlich der Inkassogebühren - zu zahlen?

Ja sind Sie. Nach § 286 BGB sind Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet, auch unsere Kosten zu bezahlen.

Ist First-Inkasso ein seriöses Inkassounternehmen?

Ja, wir sind ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen. Zugelassen und registriert sind wir über das Amtsgericht München. Bevor First-Inkasso seine Zulassung erhalten hat, wurden wir auf Seriosität überprüft.

Was kann ich tun, wenn sich meine Anschrift/Name geändert hat?

Teilen Sie uns bitte dies per eMail, Fax oder Brief schnellstmöglich mit. Sollten wir aufgrund Ihrer Nichtmitteilung keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können (z.B. Brief kommt unzustellbar an uns zurück), werden wir Maßnahmen zur Ermittlung Ihrer Anschrift durchführen. Das führt zu erneuten Kosten, welche Sie auch bezahlen müssen. Also teilen Sie uns dies direkt mit, das ist in jedem Fall die günstigste Lösung!

Kann ich die ausstehende Summe auch direkt an den Gläubiger bezahlen?

Bitte machen Sie das nicht! Das führt häufig zu einem „hin und her“. Oftmals leiten wir hier bereits die nächsten Maßnahmen ein (z.B. Einmeldung in die SCHUFA oder weitere Datenbanken), was zu erheblichen Schwierigkeiten für Sie führt! Teilweise kommt es sogar vor, dass bereits von uns weitere Maßnahmen durchgeführt wurden, so dass Sie diese Kosten auch noch bezahlen müssen. Schließlich haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, Zahlungen NUR mehr über uns durchzuführen!

Wohin überweise ich meinen offenen Mahnbetrag?

Sie finden auf unserem Briefkopf unten rechts ein Bankkonto. Bitte benutzen Sie dieses Konto AUSSCHLIESSLICH zur Zahlung der Schulden!

Ich bin in die SCHUFA eingemeldet worden. Löschen Sie meine Einmeldung?

Eine Löschung aus der Schufa ist nur möglich, wenn es sich um ein Irrtum handelt, d.h. die Forderung ist unwirksam. Sofern Sie bezahlen, melden wir einen Tag, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist, die Forderung als bezahlt und wird somit als erledigt markiert. Diese Information bleibt i.d.R. 1-5 Jahre in der SCHUFA bestehen.