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Bitte beachten Sie: Bei Erfolg muss der Schuldner Ihnen alle Kosten gem. § 286 BGB (hier steuerfreie Auslagen, Inkassokosten und Anwaltsgebühren) erstatten. Die verschiedenen Abrechnungsmodelle haben nur den Zweck, dass Sie sich aussuchen können, wie viel Geld Sie noch investieren wollen.

Abrechnung keinerlei Kosten und Auslagen (Abrechnungsvariante 1)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (40,00-60,00%)
  • Keine Abrechnung von Auslagen
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung nur der steuerfreien Auslagen (Abrechnungsvariante 2)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (18,00-30,00%)
  • Abrechnung von steuerfreien Auslagen
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung mit Auslagenpauschale (Abrechnungsvariante 3)*

  • Abrechnung einer internen Auslagenpauschale (gem. Liste)
  • Zurückerstattung der Auslagenpauschale bei Erfolg!
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (1,50-14,50%)
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung keinerlei vorgerichtlicher Kosten und Auslagen (Abrechnungsvariante 4)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (13-24%)
  • Keine Abrechnung von vorgerichtlichen Kosten und Auslagen
  • Ab Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens werden Auslagen abgerechnet
  • Weitere Einzelheiten…

*) Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden