I. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auskunftei-Service-Vertrag ist ein Rahmenvertrag. Er regelt die Zusammenarbeit der Firma First-Inkasso® Consulting GmbH mit dem Auftraggeber der Ermittlungen von persönlichen Daten, der Bonität von natürlichen und juristischen Personen –insbesondere von Firmen- und erteilt entsprechende Auskünfte.
- In begründeten Ausnahmefällen darf die First-Inkasso® die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf eine mündliche Auskunft beschränken.
- Die Abtretung eines Anspruches auf Auskunftserteilung ist ausgeschlossen.
- Auskünfte sind nur für den Auftraggeber selbst bestimmt. Er darf von ihrem Inhalt weder Dritten Kenntnis geben noch auf sie Bezug nehmen. Ihre Verwendung als Beweismittel im Prozeß ist unzulässig.
Diese Diskretionspflicht erstreckt sich auf alle dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich zugegangenen Mitteilungen auskunftsartigen Inhaltes.
Bei handelsüblicher Weitergabe der Auskünfte an ein Finanzierungsinstitut (Bank) ist diese seinerseits zur Verschwiegenheit -wie oben dargestellt- zu verpflichten. Zuwiderhandlungen verpflichten gegenüber der First-Inkasso® zum Schadensersatz und -soweit gesetzlich zulässig zur Zahlung einer auf den Schadensersatz anzurechnenden Vertragsstrafe von EUR 250,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. - Der Auftraggeber verzichtet gegenüber der First-Inkasso® auf die Angabe der Quellen von erteilten Auskünften.
II. SCHRIFTLICHE AUSKÜNFTE
- Schriftliche Auskünfte werden gegen Übermittlung von Anfragescheinen erteilt.
- Die Vergütung von Anfragescheinen bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisliste.
III. FERNMÜNDLICHE AUSKÜNFTE
Die First-Inkasso® erteilt aus Ihren Datenbestand Kurzauskünfte. Jede fernmündliche Kurzauskunft bedarf eines Anfrageschein für Kurzauskünfte.
IV. VERGÜTUNGEN
- Der Abschluß der Vereinbarung setzt die Bezahlung der Anfragescheine voraus.
- Wirtschaftsauskünfte können nur bei Übermittlung gültiger Anfragescheine erteilt werden und setzt wiederum die Bezahlung der Anfragescheine aus.
- Die Preislisten für schriftliche Auskünfte gelten für Inlandsauskünfte. Die Auslandsauskünfte werden gesondert zu vereinbarten Zuschläge berechnet (Auslandspreisliste).
- Änderungen der Preisgestaltung bleiben vorbehalten.
- Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang auszugleichen.
V. HAFTUNG
Die First-Inkasso® führt übernommene Aufträge mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt aus.
Gegenüber Vollkaufleuten haftet die First-Inkasso® für grobes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Im übrigen ist die Haftung für Verschulden von Personen ausgeschlossen, denen sich die First-Inkasso® zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen bedient.
Dies gilt auch für den Fall der Unmöglichkeit und des Verzuges. Für den Fall der Unwirksamkeit dieser Freistellung bei grobem Verschulden von Erfüllungsgehilfen ist in jedem Fall die Haftung für echte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
VI. DATENSCHUTZ
Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt daß der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der verlangten Auskunft glaubhaft darlegt. Der Auftraggeber wird von der First-Inkasso® daher Auskünfte nur unter genannter Voraussetzung erbitten und deren Gründe darlegen und glaubhaft versichern. Die First-Inkasso® ist berechtigt, angegebene Gründe stichprobenhaft zu überprüfen.
Wird von einem Empfänger das berechtigte Interesse nicht glaubhaft dargelegt, so verweigert die First-Inkasso® die Auskunftserteilung. Im übrigen. Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes.
VII. ALLGEMEINES
- Für Nachfolgeaufträge gelten anerkannte Geschäftsbedingungen unverändert fort.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Die First-Inkasso® ist berechtigt, offene Salden des Kunden gegen dessen Guthaben bei unmittelbar oder mittelbar verbunden Gesellschaften zu verrechnen.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
- Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.
- Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich ges. Mehrwertsteuer.
- Der gesamte Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien kann via eMail oder Telefax durchgeführt werden.
VIII. KÜNDIGUNG
- Die zwischen der First-Inkasso® und dem Kunden geschlossene Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Für außerordentliche Kündigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Gültig ab Januar 2005
Zum Ausdrucken oder Speichern stehen Ihnen unsere AGB auch im PDF-Format zur Verfügung.